Ziele und Aufgaben des CCD

 

Honorarkonsuln in Deutschland

 

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Das Konsular Korps Deutschland
Corps Consulaire e.V.

Hauptaufgaben von Honorarkonsuln sind:

  • Betreuung von Staatsangehörigen aus den Entsendestaaten,
  • Ausstellung von Visa,
  • Beglaubigung von Dokumenten,
  • Unterstützung von Staatsbesuchen, Gästen und Delegationen aus den Entsendestaaten,
  • Vermittlung von wirtschaftlichen und kulturellen Kontakten,
  • Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
  • Herstellung und Pflege von Handelsbeziehungen,
  • Organisation von Unternehmerreisen,
  • Suche nach deutschen Interessenten für Unternehmensansiedlungen / Joint Venture in den Entsendestaaten,
  • Förderung kultureller und sozialer Projekte,
  • Mitarbeit bei Kultur- und Künstleraustausch,
  • Betreuung von Messen und Ausstellungen in Deutschland und den Entsendeländern,
  • Zusammenarbeit mit Ministerien, Behörden und öffentlichen Institutionen,
  • Förderung von Gemeinde- und Städtepartnerschaften.

 

Wie wird man Honorarkonsul?

Der Entsendestaat legt dem Auswärtigen Amt einen Wunsch zur Bestellung eines Honorarkonsuls dar und schlägt einen Kandidaten für einen Amtsbereich vor. Der Honorarkonsul soll nach den Richtlinien des Auswärtigen Amtes – neben anderen Voraussetzungen – eine allgemein angesehene, wirtschaftlich unabhängige und möglichst selbstständige Stellung sowie langjährige Beziehungen zum Entsendestaat haben. Nach einer ausführlichen Prüfung und positivem Bescheid erfolgt durch einen Hoheitsakt die förmliche Zulassung mit der Erteilung des Exequatur. Die Tätigkeiten eines Honorarkonsuls erfolgen ehrenamtlich.

 

Informationen zu Honorarkonsuln