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Hauptaufgaben
von Honorarkonsuln sind:
- Betreuung von
Staatsangehörigen aus den Entsendestaaten,
- Ausstellung von Visa,
- Beglaubigung von
Dokumenten,
- Unterstützung von Staatsbesuchen,
Gästen und Delegationen aus den Entsendestaaten,
- Vermittlung von
wirtschaftlichen und kulturellen Kontakten,
- Förderung der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
- Herstellung und Pflege von
Handelsbeziehungen,
- Organisation von
Unternehmerreisen,
- Suche nach deutschen
Interessenten für Unternehmensansiedlungen / Joint Venture in den
Entsendestaaten,
- Förderung kultureller und
sozialer Projekte,
- Mitarbeit bei Kultur- und
Künstleraustausch,
- Betreuung von Messen und
Ausstellungen in Deutschland und den Entsendeländern,
- Zusammenarbeit mit
Ministerien, Behörden und öffentlichen Institutionen,
- Förderung von Gemeinde-
und Städtepartnerschaften.
Wie wird man Honorarkonsul?
Der
Entsendestaat legt dem Auswärtigen Amt einen Wunsch zur Bestellung eines
Honorarkonsuls dar und schlägt einen Kandidaten für einen Amtsbereich vor.
Der Honorarkonsul soll nach den Richtlinien des Auswärtigen Amtes – neben anderen Voraussetzungen – eine allgemein angesehene,
wirtschaftlich unabhängige und möglichst selbstständige Stellung sowie
langjährige Beziehungen zum Entsendestaat haben. Nach einer ausführlichen
Prüfung und positivem Bescheid erfolgt durch einen Hoheitsakt die förmliche
Zulassung mit der Erteilung des Exequatur. Die Tätigkeiten eines
Honorarkonsuls erfolgen ehrenamtlich.
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